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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma NOWAK
Dienstleistungen.
Allen zwischen " NOWAK Dienstleistungen " (im folgenden
Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden
Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden
abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen
zählen sämtliche Geschäftsbereiche.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen
bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende
Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen
einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt
werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze
unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und
Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne
als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als
solche anerkannt. Vor Durchführung der
Fahrzeugreinigung/ -Aufbereitung muss der Kunde einen
schriftlichen Auftrag unterzeichnen.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom
Kunden und Anbieter getroffen.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen
bis zum vereinbarten Termin, sofern dieser nicht
mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der
Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine
Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter
eine Kostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten
Preises, mindestens aber von € 20,00 in Rechnung stellen
bzw. geltend machen.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden
zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können
ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend
gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht
zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt
ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und
unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich
festzuhalten.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers
können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter
oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht
werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben,
wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht
verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die
Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht
aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu
Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der
Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der
Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird
eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht,
wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular
jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters
ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor
der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug
vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und
Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses
und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im
Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde,
etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert
wurden wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an
Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung
durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter
keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor-
und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines
Fahrzeugs.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B.
Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber
verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw.
dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu
vermerken, da sonst gegen diesen keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am
Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden
unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben dem Auftrags
ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am
Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des
Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen
Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen
den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages
geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der
Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt
der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die
Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftrag
festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen
akzeptiert und anerkannt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen
Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind
Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der
Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da
sie sonst unwirksam werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der
Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand
von den Orientierungspreisen abweichen.
8.2. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben,
Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle
Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend
gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen
oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten werden.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der
Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der
Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine
Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei
telefonisch erteilt werden.
8.3. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw.
Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt
und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§9 Sonstiges
9.1. Erfüllungsort ist Lübeck.
9.2. Gerichtsstand ist AG Lübeck.
9.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden
abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht. |
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