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Was ist die Gasprüfung G 607 und in welchen Bereichenkommt sie zum Einsatz?Gesetzliche Grundlage der Prüfung G 607 von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht Im
Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.
Die Verordnung sieht eine umfassende Neufassung der StVZO vor, die in §60 eine Prüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen vorschreibt. Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen
sind mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 verpflichtet, die
Flüssiggasanlage ihres Fahrzeuge nach den Technischen Regel des
Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden. Neu für die Besitzer der betreffenden
Fahrzeuge ist ebenfalls, dass bei Überschreitung der Prüffrist
mit einem Bußgeld zwischen 15.- und 60.- Euro zu rechnen ist.
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